Inhaltsbereich
Grundschulen
Grundschule© Agenturbild/Bilderbox
In Grimma gibt es acht Grundschulen, davon sieben in kommunaler Trägerschaft.
Grundschulbezirke
Die kommunalen Grundschulen sind jeweils bestimmten Bezirken zugeordnet, die den Schülern einen wohnortnahen Schulbesuch erlauben, sogenannte Grundschulbezirke. Eltern müssen ihr Kind an einer der zuständigen Grundschulen anmelden, auch dann, wenn sie möglicherweise eine andere bevorzugen. Eltern mit dieser Absicht stellen einen begründeten Antrag auf Ausnahmegenehmigung für die Einschulung an der gewünschten Grundschule. Außerdem informieren sie den Schulleiter der zuständigen kommunalen Grundschule darüber. Die Entscheidung trifft dann der Schulleiter der gewünschten Grundschule in Abstimmung mit dem Landesamt für Schule und Bildung.