Bäume sind unter bestimmten Bedingungen durch die Satzung zum Schutz des Baumbestands im Gebiet der Stadt Grimma geschützt. Die Fällung geschützter Bäume muss beim Tiefbauamt beantragt werden. Fällgenehmigungen sind in der Regel mit Ersatzpflanzungen verbunden.
Als Alternative zum Online-Formular können Sie die Druckvariante nutzen.
Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
*) Pflichtfelder
Tourist-Information Markt 23 04668 Grimma Telefon: 03437 97790-11 Mail: tourismus@grimma.de
Eine Kampagne der Stadtverwaltung Grimma zur Förderung der Altstadt
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