Nach der Rechtslage im Freistaat Sachsen besteht für die Durchführung von Veranstaltungen – im Gegensatz zu Versammlungen – keine allgemeine Genehmigungs- oder Anzeigepflicht.
Dennoch ist im Einzelfall zu prüfen, ob und welche fachbehördlichen Maßnahmen (z. B. Anzeigen, Erlaubnisse, Genehmigungen, Abnahmen) für die Durchführung einer Veranstaltung erforderlich sind. Bitte melden Sie Ihre Veranstaltung aus diesem Grund spätestens vier Wochen vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn an.
Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
*) Pflichtfelder
Tourist-Information Markt 23 04668 Grimma Telefon: 03437 97790-11 Mail: tourismus@grimma.de
Eine Kampagne der Stadtverwaltung Grimma zur Förderung der Altstadt
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