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Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung

zuklappenAnsprechpartner/in
StandesamtStandort anzeigen
Nerchauer Hauptstraße 18
04668 Grimma (Nerchau)
Telefon: 03437 9858780
E-Mail:

Dienstag 9 – 12 und 13 – 18 Uhr
Donnerstag 9 – 12 und 13 – 16 Uhr
Freitag 9 – 12 Uhr

montags und mittwochs für den Publikumsverkehr geschlossen.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.


Parkmöglichkeiten:
direkt vor dem Haus.
Anzahl: 60

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 4


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.

Antrag auf Erteilung einer Lebensbescheinigung für Rentenzwecke nach § 119 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)

Verfahrensablauf

Sie können die Lebensbescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

Sind Sie (etwa aus gesundheitlichen Gründen) nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, senden Sie einen formlosen Antrag und legen die erforderlichen Unterlagen in Kopie bei. Die Bescheinigung wird Ihnen dann zugestellt.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei schriftlichem Antrag: formloser Antrag
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung
Was sollte ich sonst noch wissen?

Zur Vorlage bei ausländischen Rentenversicherungsträgern können Sie sich die Lebensbescheinigung gebührenfrei durch eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung erstellen lassen.