Wenn Sie als Unternehmen einen Transport im öffentlichen Straßenraum durchführen möchten, dessen Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewicht die nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) allgemein zugelassenen Grenzen überschreiten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis und/oder eine Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde.
Hinweis: Für Großraum- und Schwerlasttransporte müssen Sie besonders sorgfältig planen. Es wird empfohlen, die Details frühzeitig mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu besprechen.Inhaltsbereich
Großraum-Schwertransporte
Ansprechpartner/in
Herr Mario Lehmann | |
Amtsleiter OrdnungsamtTelefon: 03437 9858-800 E-Mail: Lehmann.Mario@grimma.de |
Externe Behörden
Landratsamt des Landkreises LeipzigStauffenbergsstraße 4 04552 Borna Telefon: 03433 2410 E-Mail: info@lk-l.deHomepage: https://www.lk-l.de |
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 29 Absatz 3 – Übermäßige Straßenbenutzung
- § 46 Absatz 1 Nummern 2 und 5 – Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
- § 47 – Örtliche Zuständigkeit
- § 18 Absatz 1 – Autobahnen und Kraftfahrstraßen
- § 22 Absätze 2 bis 4 – Ladung
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- § 32 – Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen
- § 34 – Achslast und Gesamtgewicht
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Richtlinie zum Antrags- und Genehmigungsverfahren für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten (RGST 1992)
- Richtlinie zum Antrags- und Genehmigungsverfahren für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten (RGST 2013)
Gebäude, Institutionen, sonstige Einrichtungen
- Ordnungsamt, Marktgasse 2, 04668 Grimma