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Gehweg Reinigungspflicht

Ansprechpartner/in
Stadt Grimma
Markt 17
04668 Grimma
Telefon: 03437 9858-0
Telefax: 03437 9858-910
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­grim­ma.de
Montag 09:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr 

Allgemeine Informationen

Die Straßen- und Gehwegreinigung - zu jeder Jahreszeit ein Thema

Im Frühjahr ist es das beginnende Wachstum der Sträucher und Hecken, die vom Grundstück aus in den Gehweg wachsen können, im Sommer scheint einfach mehr Papier auf dem Bürgersteig zu liegen, im Herbst fällt das Laub auf denselben Gehweg und schließlich bringt der Winter noch Schnee und Eis mit ins Spiel.

Spätestens dann tauchen Fragen nach Zuständigkeit und Umfang der Straßen- und Gehwegreinigung auf! Die Reinigung der Gehwege ist in der gesamten Stadt und Ortsteilen auf die Anlieger übertragen. Zu den Gehwegen können z.B. auch Gassen und Verbindungswege sowie kombinierte Geh- und Radwege gehören.

Bemerkungen

Die Stadt erhält u.a. Informationen über Verunreinigungen oder starken Unkrautbewuchs z.Bsp. durch einen Außendienstmitarbeiter. Darüber hinaus geht die Verwaltung auch Hinweisen und Beschwerden von Bürgern nach.