Für den Vollzug des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes (SächsDSchG) ist das Landratsamt Landkreis Leipzig als untere Denkmalschutzbehörde gemäß § 4 SächsDSchG zuständig. Die Denkmalschutzbehörde hat die Aufgabe, auf die Abwendung von Gefährdungen und Bergung von Kulturdenkmalen hinzuwirken und diese zu erfassen sowie wissenschaftlich zu erforschen.
Inhaltsbereich
Denkmalpflege/Denkmalschutz
Ansprechpartner/in
Stadtentwicklungsamt | |
Markt 17 04668 Grimma E-Mail: stadtentwicklung@grimma.de |
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Externe Behörden
Landratsamt des Landkreises LeipzigStauffenbergsstraße 4 04552 Borna Telefon: 03433 2410 E-Mail: info@lk-l.deHomepage: https://www.lk-l.de |
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Konkrete Aufgaben der unteren Denkmalschutzbehörde sind u. a.:
- denkmalschutzrechtliche Genehmigungen und Zustimmungen im Baugenehmigungsverfahren
- Auskünfte aus der Denkmalliste
- Anträge zur Löschung aus der Denkmalliste
- Negativzeugnis nach Vorkaufsrecht
- Beratung der Eigentümer oder deren Beauauftragen zu Belangen des Denkmalschutzes