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Anmeldung Lebenspartnerschaft

zuklappenAnsprechpartner/in
StandesamtStandort anzeigen
Nerchauer Hauptstraße 18
04668 Grimma (Nerchau)
Telefon: 03437 9858780
E-Mail:

Dienstag 9 – 12 und 13 – 18 Uhr
Donnerstag 9 – 12 und 13 – 16 Uhr
Freitag 9 – 12 Uhr

montags und mittwochs für den Publikumsverkehr geschlossen.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.


Parkmöglichkeiten:
direkt vor dem Haus.
Anzahl: 60

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 4


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Unverheiratete, volljährige, gleichgeschlechtliche Partner, die nicht miteinander verwandt sind, können nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) eine Eingetragene Lebenspartnerschaft begründen.

Die Anmeldung erfolgt beim Standesamt am Wohnsitz eines der Lebenspartner. Leben beide Partner im Ausland, wird die Begründung der Lebenspartnerschaft direkt bei dem Standesamt in Deutschland beantragt, vor dem die Lebenspartnerschaft begründet werden soll.

Zuständige Stelle

Bürgerzentrum Nerchau
Nerchauer Hauptstraße 18
04668 Grimma-Nerchau
04668 Grimma
Tel.: 03437/ 98 58 265
E-Mail: Standesamt@grimma.de

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen und Urkunden bei der Anmeldung der Lebenspartnerschaft vorzulegen sind, ist vom Einzelfall abhängig. Bitte fragen Sie dazu persönlich im Standesamt nach.

Rechtsgrundlage
Was sollte ich sonst noch wissen?

Die Eingetragene Lebenspartnerschaft wirkt sich unter anderem auf das Vermögensrecht, das Erbrecht (Pflichtteile am Erbe), das Ausländerrecht (Nachzugsmöglichkeit) und das Staatsangehörigkeitsrecht (Einbürgerungsmöglichkeit) aus.

Namensführung

Die Lebenspartner können ihre bisherigen Namen beibehalten (getrennte Namensführung) oder einen gemeinsamen Namen bestimmen (Lebenspartnerschaftsname). Zur Wahl stehen der Geburtsname oder der bislang geführte Name eines der Partner.

Die Namensänderung ist auch nachträglich möglich, eine Frist hierfür gibt es nicht.

Lebenspartnerschaftsvertrag

Um die vermögensrechtlichen Verhältnisse umfassend zu regeln, besteht die Möglichkeit, einen notariell beglaubigten Lebenspartnerschaftsvertrag zu schließen.